Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 181/21
08.06.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Keine Inzidenzprüfung des Vorliegens von Abschiebungsverboten bei § 60b AufenthG,
Unbeachtlichkeit fehlender Eigenmittel für die Ausreise
Rechtsvorschriften: AufenthG § 60b,
AsylG § 42,
VwGO § 80 Abs. 5,
VwGO § 123,
VwGO § 146 Abs. 4
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