Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 194/21
22.07.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Duldung,
Abschiebung,
Ausreisepflicht,
gewöhnlicher Aufenthalt,
örtliche Zuständigkeit,
Ausländerbehörde,
dauerhafte Aufenthaltsänderung
Rechtsvorschriften: AufenthG § 71 Abs. 1,
AufenthG § 51 Abs. 6,
VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3a
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