Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 A 761/19
22.09.2021
Leitsatz
Schlagwörter:
Zur Zwölfjahresfrist des § 3 Abs. 2 StAG;
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach (Wieder-)annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit;
keine grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsrecht