Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 761/19
22.09.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Zur Zwölfjahresfrist des § 3 Abs. 2 StAG;
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach (Wieder-)annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit;
keine grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsrecht
Rechtsvorschriften: StAG § 3 Abs. 2;
StAG § 25;
StAG § 40 c;
VwGO § 124 a Abs. 4
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)