Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
1 A 625/19
08.12.2021
Leitsatz
1. Zum Aufteilungsmaßstab für die von der Verwaltungsbehörde zu bescheinigenden erhöhten Absetzungen nach § 7i i. V. m. § 7h Abs. 3 EStG in Bauträgerfällen ohne gesonderte Rechnungslegung für die einzelnen Eigentumswohnungen (wie Senatsurt. v. 17. September 2020 - 1 A 173/18 -, juris).

2. Gemeinschafts- und Sondereigentum gehören als untrennbare Bestandteile zu dem ein-heitlichen Objekt Eigentumswohnung (wie BFH, Urt. v. 10. Oktober 2017 - X R 6/16 -, juris Rn. 39).

3. Zum Nachweis der bescheinigungsfähigen Aufwendungen bedarf es grundsätzlich der Vorlage der entsprechenden Schlussrechnungen im Original. Eine Schätzung der Her-stellungskosten ohne greifbare Anhaltspunkte für deren Entstehung scheidet aus.

Schlagwörter: Baudenkmal
erhöhte Absetzungen
Herstellungskosten
Aufwendungen
Eigentumswohnung
Miteigentumsanteil
Aufteilungsmaßstab
Grundlagenbescheid
Bauträgerfall
Beweislast
Rechtsvorschriften: EStG § 7i
EStG § 7h Abs. 3
WEG § 1 Abs. 2
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