Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
3 B 7/08
26.08.2008
Leitsatz:
Zur Kostentragung desjenigen, der im Verwaltungsprozess für einen nicht existierenden Rechtsträgers auftritt, sowie zur Verteilung der Kosten bei einem obsiegenden und einem unterliegenden Streitgenossen im ersten Rechtszug und Rechtsmitteleinlegung nur durch den unterliegenden, aber nicht beteiligungsfähigen Streitgenossen.
Rechtsvorschriften: VwGO § 61, § 154 Abs 2, § 161 Abs 2;
UmwG § 202 Abs 1 Nr 1
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