Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 78/22
07.04.2022
Leitsatz
Schlagwörter: Genesenennachweis,
fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für im Wege einer einstweiligen Anordnung verfolgten Feststellungsantrag nach Außerkrafttreten der des Rechtsverhältnis begründenden Norm
Rechtsvorschriften: SchAusnahmV § 2 Nr. 5,
VwGO § 123,
IfSG § 22 a Abs. 2
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)