Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 567/22
27.02.2023
Leitsatz
Schlagwörter: Abschiebestopp Syrien;
Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für die Vergangenheit;
Duldungsanspruch ab Wegfall der Aufenthaltserlaubnis;
vollziehbare Ausreisepflicht
Rechtsvorschriften: § 50 Abs. 1 AufenthG,
§ 51 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG,
§ 58 Abs. 2 AufenthG,
§ 25b Abs. 1 Nr. 1 AufenthG,
§ 104c AufenthG
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)