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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 6 A 284/20
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13.03.2023 |
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Leitsatz
Die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte kann dazu führen, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt. |
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Schlagwörter:
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Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen
Ladendiebstahl
Bagatelldelikt
besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
wiederholte Begehung
Spezialbild
Bestimmtheit
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Rechtsvorschriften:
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StPO § 81b Satz 1 2. Alt.
StGB § 242 Abs. 1
StGB § 248a
VwVfG § 37 Abs. 1
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Verweise / Links:
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