Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 83/23
15.06.2023
Leitsatz
Im Rahmen einer Auseinandersetzung um die Sache in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage muss sich auch ein demokratischer Politiker den in der Bezeichnung "Regime" enthaltenen Vorwurf gefallen lassen.
Schlagwörter: Gedenkstein
Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Meinungsfreiheit
Rechtsvorschriften: GG Art. 5 Abs. 1,
SächsVerf Art. 20 Abs. 1,
SächsPVDG § 12,
StGB § 90a Abs. 1 Nr. 1,
StGB § 188 Abs. 1
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