Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 45/23
07.11.2023
Schlagwörter: Feststellung der teilweisen Erledigung des Rechtsstreits nach einseitig gebliebener Erledigungserklärung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren,
Beschäftigungsverbot nach SächsBeWoG
Rechtsvorschriften: PflBG § 4 Abs. 2,
PflBG § 4 Abs. 3,
SächsBeWoG § 11 Abs. 4
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