Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 287/22
17.01.2024
Leitsatz:
Mit einer Fördermitgliedschaft wird eine Vereinigung im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG regelmäßig unterstützt.
Schlagwörter: Widerruf eines Kleinen Waffenscheins,
Fördermitgliedschaft in einer Partei,
Verfassungsfeindliche Bestrebungen
Rechtsvorschriften: WaffG § 45 Abs. 1,
WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1,
WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b
WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c
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