Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 111/24
22.07.2024
Schlagwörter: Beschwerde;
einstweilige Anordnung;
Aussetzung der Abschiebung;
abgelehnter Asylbewerber;
Ehe;
Heirat mit deutscher Frau;
Schutz von Ehe und Familie;
getrennte Wohnsitze;
Vater-Kind-Beziehung;
Sorgerecht;
Umgangsrecht;
Wohnort des Kindes unbekannt;
Verfahrensduldung;
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis;
Unmöglichkeit der Ausreise;
Akteneinsicht
Rechtsvorschriften: VwGO § 146 Abs. 4 S. 3, 4 ;
GG Art. 6 Abs. 1;
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2;
AufenthG § 5 Abs. 2;
AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
AufenthG § 60a Abs. 2;
AufenthG § 81 Abs. 3;
AufenthG § 81 Abs. 4
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