Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschuss
1 S 475/92
12.10.1992
Leitsatz:
Bei Verfahren auf vorläufige Einweisung in den Besitz eines zurückzugebenden Unternehmens beträgt der Streitwert
- in der Hauptsache 20%,
- bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 10 %
des Wertes des zurückzugebenden Unternehmens.
Rechtsvorschriften: VermG § 6a;
GKG § 13 Abs 1 S 1, § 20 Abs 3
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)