Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschuss 1 S 475/92
12.10.1992
Leitsatz:
Bei Verfahren auf vorläufige Einweisung in den Besitz eines zurückzugebenden Unternehmens beträgt der Streitwert
- in der Hauptsache 20%,
- bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 10 %
des Wertes des zurückzugebenden Unternehmens.