Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 52/24
12.04.2024
Schlagwörter: Identitätstäuschung;
Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis ex tunc;
Aufenthaltserlaubnis;
Ermessen;
Vertrauensschutz;
Lebensverhältnisse
Rechtsvorschriften: VwVfG § 48;
AufenthG § 25a
AufenthG § 25 Abs. 2;
AufenthG § 25 Abs. 5
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