Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 D 11/24
11.06.2024
Schlagwörter: Teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;
Nichtbestehen einer Ausreisepflicht während Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG;
Auslegung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis;
unvollständige Bescheidung eines Verlängerungsantrags; Angemessenheit der Frist zur freiwilligen Ausreise
Rechtsvorschriften: AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;
AufenthG § 50 Abs. 1;
AufenthG § 59 Abs. 1;
AufenthG § 81 Abs. 4 Satz 1;
BGB § 133;
BGB § 157
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