Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 D 11/24
11.06.2024
Schlagwörter:
Teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;
Nichtbestehen einer Ausreisepflicht während Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG;
Auslegung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis;
unvollständige Bescheidung eines Verlängerungsantrags; Angemessenheit der Frist zur freiwilligen Ausreise