Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 52/24
11.06.2024
Schlagwörter: Berücksichtigungsfähigkeit neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren;
zur wirtschaftlichen Integration bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Erwerbsunfähigkeit);
zur Berücksichtigung zielstaatsbezogener Umstände bei Prüfung der Möglichkeit zur Reintegration im Herkunftsland unter Berücksichtigung der Reichweite der Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamts über das Nichtbestehen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse
Rechtsvorschriften: VwGO § 146 Abs. 4;
AufenthG § 25 Abs. 3;
AufenthG § 25 Abs. 5;
AufenthG; § 60 Abs. 7;
AsylG § 42 Satz 1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)