Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 B 52/24
11.06.2024
Schlagwörter:
Berücksichtigungsfähigkeit neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren;
zur wirtschaftlichen Integration bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Erwerbsunfähigkeit);
zur Berücksichtigung zielstaatsbezogener Umstände bei Prüfung der Möglichkeit zur Reintegration im Herkunftsland unter Berücksichtigung der Reichweite der Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamts über das Nichtbestehen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse