Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 496/23
19.06.2024
Schlagwörter: Eingang eines per beA übermittelten Antrags auf Zulassung der Berufung im EGVP des Bezirksrevisors;
Unkenntnis der im beA zu verwendenden Adressbezeichnung des Berufungsgerichts;
keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Rechtsmittelschrift bei unzuständiger Stelle einen Tag vor Fristablauf eingeht
Rechtsvorschriften: VwGO § 124a Abs. 4;
VwGO § 55a Abs. 5 Satz 1;
VwGO § 55 Satz 3;
VwGO; § 60 Abs. 1;
BGB § 130 Abs. 1 Satz 1
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