Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 93/23
05.03.2024
Schlagwörter: erweiterte Gewerbeuntersagung,
örtliche Zuständigkeit,
Erstbefassung bei Zuständigkeitskonkurrenz,
gewerberechtliche Unzuverlässigkeit,
Nichtabführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen,
Berücksichtigung von strafrechtlichen Feststellungen und Ermittlungsergebnissen aus eingestellten Ordnungswidrigkeitsverfahren
Rechtsvorschriften: GewO § 35 Abs. 1 Satz 1,
GewO § 35 Abs. 1 Satz 2,
GewO § 35 Abs. 7 Satz 1 Alt. 1,
VwVfG § 3 Abs. 2 Satz 1,
StGB § 266a
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