Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 6 B 204/23
15.04.2024
Schlagwörter:
Widerruf von Waffenbesitzkarten;
waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;
sichere Verwahrung von erlaubnisfreien Schusswaffen;
Eintragungspflicht von Pistolenmunition