Leitsatz
Gegen den Beschluss, mit dem ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zurückgewiesen wird, ist in einem durch Urteil entschiedenen erstinstanzlichen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht die Anhörungsrüge nach § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO ausgeschlossen (wie BayVGH, Beschl. v. 23. August 2013 - 9 C 13.1739 -, juris Rn. 1; BayVGH, Beschl. v. 18. Juni 2009 - 3 ZB 09.1284 -, juris Rn. 5; a. A. BayVGH, Beschl. v. 6. September 2016 - 4 C 16.915 -, juris Rn. 5).
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