Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 E 16/24
08.04.2024
Leitsatz
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt eine wirkungsvolle Vollstreckung, um zu verhindern, dass sich die Behörde über rechtskräftige Gerichtsentscheidungen hinwegsetzt, indem sie die titulierte Verpflichtung nur verzögert und nur zum Teil erfüllt.
Schlagwörter: Vollstreckung,
Zwangsgeld,
Androhung,
Bescheidungsurteil
Rechtsvorschriften: VwGO § 172
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