Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 A 686/21
09.07.2024
Leitsatz
Schlagwörter: glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung,
Unzulässigkeit eines Berufungszulassungsantrags, wenn die Antragsbegründung nicht zweifelsfrei dem Verfahren zugeordnet werden kann
Rechtsvorschriften: VwGO § 124a Abs. 4,
VwGO § 125 Abs. 1 Satz 1,
VwGO § 82 Abs. 1
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