Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 6 A 522/21
01.08.2024
Leitsatz:
§ 8 Satz 1 und 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 ApoG sind dahin auszulegen, dass sie den einzelkaufmännischen Fortbetrieb einer Hauptapotheke neben dem Betrieb einer mit einer anderen Person in der Rechtsform der OHG betriebenen Filialapotheke zulassen.