Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 135/24
22.10.2024
Schlagwörter:
Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung bei unsteter Ausbildungsbiografie
Rechtsvorschriften:
AufenthG § 16a Abs. 1,
VwGO § 146 Abs. 4
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