Leitsatz
1. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung zu erwarten ist und wenn mit gleichgelagerten Fällen zu rechnen ist.
2. Die Herausgabe von Winterdienstprotokollen ist keine eigene Aufgabe der Gemeinde im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG.
3. Eine gesetzliche Krankenkasse handelt bei der Prüfung und Durchsetzung von nach § 116 SGB X auf sie übergeleiteten Ansprüchen nicht lediglich fiskalisch.
4. Da eine Forderung durch die Legalzession nach § 116 SGB X unverändert bleibt und die Rechtsposition des Schuldners durch einen Forderungsübergang nicht verschlechtert werden darf, kann die Herausgabe von Winterdienstprotokollen zur Prüfung eines übergeleiteten Amtshaftungsanspruches von einer Gemeinde nicht verlangt werden.
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