Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
1 S 46/92
17.03.1993
Leitsatz:
Personen, die in wichtigen Organen und Einrichtungen des DDR-Staatsapparates tätig waren, fehlt nicht allein aus diesem Grund die jagdrechtliche Zuverlässigkeit nahc § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG. Sie müssen allein aus diesem Grund auch nicht Vermutung des Fehlens der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit gegen sich gelten lassen.
Rechtsvorschriften: BJagdG § 15, § 17 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Abs. 3 Nr. 1
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