Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 A 509/22
05.12.2024
Schlagwörter:
Antrag auf Zulassung der Berufung;
erweiterte Gewerbeuntersagung;
maßgeblicher Zeitpunkt;
Straftaten
Rechtsvorschriften:
GewO § 35 Abs. 1 Satz 2
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