Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 89/24
15.01.2025
Leitsatz
Das waffenrechtliche Verbot der Zielbeleuchtungs- und -markierungsvorrichtungen hat die Verhinderung der Wilderei im Blick.
Schlagwörter: Widerruf von Waffenbesitzkarten,
Erwerb und Besitz eines Laserzielgeräts,
Gröblicher Verstoß,
Regelvermutung,
Ausnahme (bejaht)
Rechtsvorschriften: WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1,
WaffG § 2 Abs. 3,
WaffG Anlage 2 Nr. 1.2.4.1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)