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Schlagwörter:
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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe,
Gerichtlicher Prüfungsmaßstab,
Zweifel an charakterlicher Eignung,
Maßgeblicher Zeitpunkt für Sachlage,
Maßgeblicher Zeitpunkt für Rechtslage |
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Rechtsvorschriften:
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BeamtStG § 23 |
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Verweise / Links:
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