Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 A 400/23
29.01.2025
Schlagwörter: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe,
Gerichtlicher Prüfungsmaßstab,
Zweifel an charakterlicher Eignung,
Maßgeblicher Zeitpunkt für Sachlage,
Maßgeblicher Zeitpunkt für Rechtslage
Rechtsvorschriften: BeamtStG § 23
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