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Schlagwörter:
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Antrag auf Zulassung der Berufung; Rechtsanwaltsversorgungswerk;
Erledigung eines vorläufigen durch einen endgültigen Beitragsbescheid;
kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen vorläufigen Beitragsbescheid bei endgültiger Festsetzung;
Umwandlung in Prozessurteil im Nichtzulassungsbeschluss; keine Berücksichtigung des Verlustvortrags aus Vorjahren |
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Rechtsvorschriften:
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VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;
AO § 124 Abs. 2;
SächsKAG § 36,
SächsKAG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b;
SächsRVG § 9 Abs. 1;
EStG § 2 Abs. 2,
EStG § 10d Abs. 2 |
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Verweise / Links:
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