Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 B 23/25
07.04.2025
Schlagwörter:
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG; zum Ausweisungsinteresse aus spezialpräventiven Gründen; zum Ausweisungsinteresse aus generalpräventiven Gründen;
Gefahrenprognose;
jugendlicher Intensivtäter