Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 6 B 28/25
12.05.2025
Schlagwörter:
Festsetzung eines Zwangsgelds,
Zuwiderhandlung gegen erweiterte Gewerbeuntersagung;
Vorrang des Wiedergestattungsverfahrens;
Verhältnismäßigkeit des festgesetzten Zwangsgelds