Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 30/25
14.04.2025
Schlagwörter:
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte,
Widerrufsbeamter,
Ermessen,
Verhältnismäßigkeit
Rechtsvorschriften:
BeamtStG § 39
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