Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 A 433/24
11.06.2025
Schlagwörter:
Soldatenrecht,
Rückforderung von Fachausbildungskosten,
Entlassung auf Antrag des Vorgesetzten,
Verweigerung der Lehrgangsteilnahme,
Besondere Härte
Rechtsvorschriften:
SG § 55,
SG § 56
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