Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 A 433/24
11.06.2025
Schlagwörter: Soldatenrecht,
Rückforderung von Fachausbildungskosten,
Entlassung auf Antrag des Vorgesetzten,
Verweigerung der Lehrgangsteilnahme,
Besondere Härte
Rechtsvorschriften: SG § 55,
SG § 56
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)