Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 57/25
19.05.2025
Schlagwörter: Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis,
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO,
Polizeimeister,
Zweifel an der charakterlichen Eignung,
Außerdienstliches Verhalten,
Ermessen
Rechtsvorschriften: BeamtStG § 23
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