Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 45/25
11.06.2025
Schlagwörter:
Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit
Rechtsvorschriften:
BeamtStG § 23 Abs. 1 Nr. 3
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