Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 90/25
24.07.2025
Schlagwörter: Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im einstweiligen Rechtsschutz; Rechtmäßigkeit der Grundverfügung; Nichtbestehen einer Einreiseberechtigung trotz Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaats (Art. 21 SDÜ) und Schengen-Visum (Art. 19 SDÜ) bei geplantem Daueraufenthalt in der Bundesrepublik; zum Anwendungsvorrang des Art. 14 Abs. 1 SGK gegenüber § 15 Abs. 2 AufenthG; zum Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Begründungserfordernis
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1;
VwGO § 146 Abs. 4;
AufenthG § 11;
AufenthG § 15;
SGK Art. 6;
SGK Art. 14;
SDÜ Art. 19;
SDÜ Art. 21
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