Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 A 252/24
30.06.2025
Schlagwörter: Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand,
Allgemeine Dienstunfähigkeit,
Polizist,
Polizeiärztliches Gutachten,
Sachverständige Zeugin
Rechtsvorschriften: BeamtStG § 26
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