Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 108/25
04.07.2025
Schlagwörter: außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen;
Ermessensüberschreitung;
keine subjektive Rechtsverletzung;
ermessensfehlerhafte Erwägungen;
fehlender Rechtswidrigkeitszusammenhang
Rechtsvorschriften: VwVfG § 46;
SGB IX § 174 Abs. 4
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