Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 6 A 70/23
27.05.2025
Schlagwörter:
Antrag auf Zulassung der Berufung;
Gewerbeabmeldung;
Kosten des Widerspruchsverfahrens als Teil der Gerichtskosten; Zurückverweisung;
Anschlussberufung;
Einstellung des Verfahrens