Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
4 A 241/23
13.08.2025
Leitsatz
1. Das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit enthält abschließende Regelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft in einem Zweckverband.

2. Die durch Art. 82 Abs. 2 Satz 2 SächsVerf, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte negative Kooperationshoheit der Gemeinden gebietet nicht die Annahme eines ungeschriebenen Kündigungsrechts aus wichtigem Grund.
Schlagwörter: Kündigung der Mitgliedschaft in einem Zweckverband
Rechtsvorschriften: SächsKomZG § 62 Abs. 2,
SächsVerf Art. 82 Abs. 2 Satz 2,
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
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