Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 101/25
10.11.2025
Schlagwörter: Aufenthaltserlaubnis;
Ausnahmefall von Regelerteilungsvoraussetzung eines gesicherten Lebensunterhalts;
Vater-Kind-Beziehung;
Berücksichtigungsfähigkeit von Ausweisungsgründen nach Erteilung eines Aufenthaltstitels;
Vertrauensschutz
Rechtsvorschriften: GG Art. 6 Abs. 1;
AufenthG § 25 Abs. 5;
AufenthG § 5 Abs. 1;
VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1;
VwGO § 146
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