Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 136/25
06.08.2025
Schlagwörter: Nichtbestehen Laufbahnprüfung,
Fachprüfung Sport,
Wiederholungsprüfung,
Anforderungen an Rücktritt,
Nachweis
Rechtsvorschriften: SächsAPOPol a. F.
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