Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 99/25
30.09.2025
Schlagwörter: Beschwerde;
Eilverfahren;
Beweiserhebung;
überwiegende Wahrscheinlichkeit;
erforderliche Zuverlässigkeit;
mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Waffen;
Übergabe einer geladenen Waffe ohne vorherige Sicherheitsprüfung
Rechtsvorschriften: WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b
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