Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 A 224/24
24.11.2025
Schlagwörter:
Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Internetposting,
Widerruf eines Vergleichs,
Beteiligung Gleichstellungsbeauftragte
Rechtsvorschriften:
SG § 55 Abs. 5
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