Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 D 26/25
14.01.2026
Schlagwörter:
Zeitliche Befristung einer Prozesskostenhilfebewilligung;
Erledigung eines Einreiseverbots;
Erledigung eines Aufenthaltsverbots;
zum Auswahlermessen bei der Wahl des Zustellungsadressaten;
zum Streitgegenstand bei Verpflichtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage