Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 D 26/25
14.01.2026
Schlagwörter: Zeitliche Befristung einer Prozesskostenhilfebewilligung;
Erledigung eines Einreiseverbots;
Erledigung eines Aufenthaltsverbots;
zum Auswahlermessen bei der Wahl des Zustellungsadressaten;
zum Streitgegenstand bei Verpflichtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage
Rechtsvorschriften: VwGO § 166;
VwGO § 146;
ZPO § 114;
AufenthG § 11;
SächsVwVfZG § 4 Abs. 1;
VwZG § 7;
VwGO § 113 Abs. 5;
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
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