Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 193/25
04.11.2025
Schlagwörter: Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis
Mangelnde Bewährung
Gesundheitliche Eignung
Psychische Störung
„Othello-Syndrom“
Anforderungen an Gutachten
Interessenabwägung
Rechtsvorschriften: BeamtStG § 23 Abs. 3
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