Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 193/25
04.11.2025
Schlagwörter:
Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis
Mangelnde Bewährung
Gesundheitliche Eignung
Psychische Störung
„Othello-Syndrom“
Anforderungen an Gutachten
Interessenabwägung