Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 294/25
06.02.2026
Schlagwörter: Humanitäre Aufenthaltserlaubnis;
Abschiebungshindernis;
Betreuung durch Kinder
Rechtsvorschriften: AufenthG § 25 Abs. 3,
AufenthG § 25 Abs. 5,
AufenthG § 60 Abs. 5,
AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)