Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 294/25
06.02.2026
Schlagwörter:
Humanitäre Aufenthaltserlaubnis;
Abschiebungshindernis;
Betreuung durch Kinder
Rechtsvorschriften:
AufenthG § 25 Abs. 3,
AufenthG § 25 Abs. 5,
AufenthG § 60 Abs. 5,
AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1
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