Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 224/25
17.11.2025
Schlagwörter:
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf,
Zweifel an charakterlicher Eignung,
Zeigen des sog. Hitlergrußes,
Ermessen
Rechtsvorschriften:
BeamtStG § 23
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