Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
3 A 462/23
27.02.2026
Leitsatz
Wohngeld kommt auch im Fall eines Gebäudes mit zwei Wohnungen und einer Gewerbeeinheit aufgrund § 3 Abs. 2 Satz 3, Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WoGG nur in Gestalt eines Mietzuschusses in Betracht.
Schlagwörter: Wohngeld,
Mietzuschuss,
Lastenzuschuss,
geänderte Umstände,
maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose,
Berücksichtigung geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse
Rechtsvorschriften: WoGG § 3 Abs. 1,
WoGG § 3 Abs. 2,
WoGG § 4,
WoGG § 10,
WoGG § 13 Abs. 1
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